Diese Europäische Norm für passive akustische Glasbruchmelder, die in Gebäuden installiert sind, sieht die Sicherheitsgrade 1 bis 4 (siehe EN 50131-1) vor und verwendet die Umweltklassen I bis IV (siehe EN 50130-5).
Der Zweck eines Melders ist es, die akustische Energie zu erkennen, die ausschließlich durch die physikalische Zerstörung einer Glasscheibe entsteht, die ein Eindringen in den Sicherungsbereich z. B. durch Türen, Fenster oder Gehäuse ermöglicht, und die notwendige Auswahl von Signalen oder Meldungen zur Verfügung zu stellen, die von dem übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden.
Der Melder kann über zusätzliche Funktionen neben den in dieser Norm geforderten Funktionen verfügen, vorausgesetzt diese beeinflussen den ordnungsgemäßen Betrieb der geforderten Funktionen nicht.
Die Anzahl und der Anwendungsbereich dieser Signale oder Meldungen können für Anlagen, die für höhere Grade bestimmt sind, umfangreicher sein.
Diese Norm betrifft nur Anforderungen und Prüfungen für den Glasbruchmelder. Andere Arten von Meldern werden durch andere Dokumente abgedeckt, die als Normenreihe EN 50131-2-x/ CLC/TS 50131-2-x bezeichnet werden.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.